Bukarest (Mediafax/ADZ) - Gestern hat die zweite ordentliche Tagung des Parlaments für das Jahr 2013 begonnen. Schon am Wochenende hatte es Beratungen der USL-Fraktionen gegeben, wobei mehrere Prioritäten festgelegt wurden. Eine davon ist das Referendumsgesetz, das nach Meinung von Victor Ponta dringend wieder auf die Tagesordnung kommen müsse. Es wäre nützlich, wenn das Parlament dieses Gesetz in der Form verabschiedet, die das Verfassungsgericht empfohlen hat. Bekanntlich hat das Gericht eine Beteiligungsschwelle von 30 Prozent bei Volksbefragungen für verfassungsgemäß erklärt, allerdings könne die Bestimmung erst ein Jahr nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.
Ponta verwies darauf, dass Präsident Băsescu das Gesetz ein zweites Mal nicht zurückweisen könne. Man brauche es rechtzeitig, da nächstes Jahr das Referendum über die Verfassung gleichzeitig mit den Präsidentschaftswahlen stattfinden soll. Als Hauptthema des Herbstes gilt die Verfassungsnovellierung. Der geänderte Text war vom Verfassungsausschuss gebilligt worden, man hatte auch die Bemerkungen des Legislativrats eingeholt. Jetzt geht das Projekt ans Verfassungsgericht, das im Verlauf von zehn Tagen ein Gutachten erstellen muss. Diese Bemerkungen nimmt sich der Verfassungsausschuss wieder vor, dann kann die Debatte im Plenum des Senats und dann in der Abgeordnetenkammer beginnen.