Hilfe für schutzbedürftige Energieverbraucher in Sicht

Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten

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Bukarest (ADZ) – Staatspräsident Klaus Johannis hat am Donnerstag das letzte Woche vom Parlament verabschiedete Gesetz über schutzbedürftige Energieverbraucher ausgefertigt. Das neue Gesetz, das zum 1. November laufenden Jahres in Kraft treten soll, sieht vor allem Heizungsbeihilfen für „vulnerable Verbraucher“ bzw. Personen mit äußerst geringen Einkommen vor. Nach Angaben der Ministerin für Arbeit und Sozialschutz, Raluca Turcan (PNL), zielt die Normativakte darauf ab, rund 500.000 armutsgefährdeten Haushalten bzw. bis zu 5 Millionen verletzlichen Verbrauchern über die Wintermonate mit monatlichen Heizungsbeihilfen von bis zu 500 Lei unter die Arme zu greifen. Die Höhe der Beihilfe ist einkommensabhängig – je höher das Einkommen, desto geringer fällt der Zuschuss aus. Im Fall von Verbrauchern, deren Monatseinkommen unter 200 Lei liegt, will der Staat deren Energiekosten tragen.

Laut neuem Gesetz gelten folgende Verbrauchergruppen als besonders schutzbedürftig: „Alleinstehende Personen oder Familien, die altersbedingt oder infolge gesundheitlicher Probleme, nicht ausreichender Einkommen oder abgelegener Wohnsitze zusätzlichen Sozialschutz benötigen“.