Bukarest (ADZ) – Staatspräsident Klaus Johannis hat am Dienstag das Gesetz ausgefertigt, das die Kofinanzierung der Renovierung historischer Gebäude durch Rathäuser in Höhe von 20 Prozent bis 80 Prozent der dafür erforderlichen Summe erlaubt. Die Differenz muss der Eigentümer begleichen. In seiner früheren Version war die Kofinanzierung auf maximal 50 Prozent limitiert. Betroffen sind Gebäude unter Denkmalschutz, als Teil geschützter Ensembles bzw. in deren Schutzzone, aufgrund ihres kulturellen Wertes im Rahmen eines urbanistischen Plans geschützte, in historischen Ortszentren oder Tourismuszentren gelegene Bauten.