Bukarest (ADZ) - Das Oberste Gericht hat am Montag den zu Jahresbeginn gestellten Habeas-Corpus-Antrag bzw. Antrag auf richterliche Haftprüfung des wegen Beihilfe zu Amtsmissbrauch zu dreieinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilten früheren PSD-Chefs Liviu Dragnea als unbegründet abgewiesen. Für zulässig befanden die Richter indes einen Antrag seiner Verteidiger auf Verfassungsbeschwerde gegen einen Artikel der Strafprozessordnung. Das Urteil der Höchstinstanz ist rechtskräftig.
Wegen der Corona-Epidemie wurde der Häftling, der sich in seinem Habeas-Corpus-Antrag als „rechtswidrig inhaftiert“ bezeichnet hatte, am Montag nicht persönlich vor Gericht vorstellig, sondern dem OG-Strafsenat aus dem Gefängnis zugeschaltet. Dessen Verteidiger beklagten anschließend gegenüber der Presse, dass die Schalte technisch schlecht verlaufen sei bzw. die Aussagen ihres Mandanten „fast unverständlich“ gewesen seien.
Die Habeas-Corpus-Klage des früheren PSD-Chefs ist nur eine von mindestens einem halben Dutzend ordentlicher und außerordentlicher Rechtsmittel, die der 57-Jährige bisher gegen seine vor genau einem Jahr erfolgte Inhaftierung eingelegt hat – bislang erfolglos.