Bukarest (ADZ) - Arbeitgeber scheinen für Teilzeit-Mitarbeiter künftig tiefer in die Tasche greifen zu müssen: Laut einem Verordnungsentwurf der Regierung sollen Unternehmen die auf Arbeitgeber-Seite anfallenden Sozialbeiträge für Teilzeit-Mitarbeiter nicht mehr ausgehend von deren Monatsbezügen, sondern vom geltenden Bruttomindestlohn (2017 – 1450 Lei) begleichen. Die Regierungsverordnung versteht sich als Ausnahmeregelung zum geltenden Steuerrecht – nach ihrer Billigung würde sie de facto ab September gelten, mit anderen Worten bereits die im Monat August erzielten Bezüge von Teilzeit-Mitarbeitern betreffen.