Bukarest (ADZ) - Zurzeit erhalten Personen, die ab dem 6. September 1940 aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit inhaftiert oder deportiert wurden, eine monatliche Entschädigung. Bislang betrug diese 400 Lei für jedes Jahr, welches die Person in einem Gefängnis, Ghetto, Zwangsarbeits- oder Konzentrationslager im In- oder Ausland verbringen musste. Dies betrifft auch die 1945 in die Sowjetunion deportierten Angehörigen der deutschen Minderheit. Nun wurde durch Präsident Klaus Johannis ein Gesetz promulgiert, das diese Summe auf 700 Lei erhöht.
Auch Personen, die vertrieben, umgesiedelt oder in Arbeitslagern festgehalten wurden, erhalten in Zukunft 300 Lei anstelle der bisherigen 250 Lei. Dies gilt auch für die Ehepartner von Verstorbenen, sofern keine neue Ehe eingegangen wurde. Nach Antragstellung müssen die Kreisagenturen für Zahlungen und Überprüfung von Sozialfällen (AJPIS) innerhalb von 30 Tagen eine begründete Entscheidung vorlegen. Das Gesetz tritt mit 1. Januar 2020 in Kraft.