Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die 48 Gehälter von Spitzenbeamten, die durch die Regierungsverordnung vom 8. Juli erhöht wurden, könnten doch ab 1. August ausbezahlt werden. Dies sagte Arbeitsministerin Rovana Plumb, die darauf verwies, dass es sich um einen geringen Aufwand aus dem Staatshaushalt handle. Die Regierungsvorordnung sei nach wie vor in Kraft, es ist kein weiterer Gesetzestext erschienen, durch den ihre Durchführung verschoben würde. Außerdem handle es sich um eine Etappe der allgemeinen Gehaltserhöhung der Staatsangestellten.
Diese Gehaltserhöhung betrifft den Staatspräsidenten, den Premierminister, die Vorsitzenden der beiden Parlamentskammern, die Vorsitzende des Obersten Gerichts, die Direktoren der Nachrichtendienste u. a.