Hörfunkintendant inkompatibler Ämter bezichtigt

Bukarest (ADZ) – Die Integritätsbehörde ANI hat den Intendanten des öffentlich-rechtlichen Hörfunks, Ovidiu Miculescu, am Donnerstag der Unvereinbarkeit von Ämtern bezichtigt, da er zwischen 2010 und 2012 sowohl Mitglied im Verwaltungsrat des Hörfunks als auch Manager der Gesellschaft für Radio-Kommunikation gewesen war. Damit habe Miculescu gegen Art. 84 des Gesetzes 161/2003 verstoßen, der die Fälle der Inkompatibilität bei Ministern, Staatssekretären und ähnlich ranghohen Amtsträgern regelt, hieß es in einer Presseaussendung der ANI. Miculescu muss nun gegen die Anschuldigung klagen, wenn er sein Intendantenamt behalten will.