Bukarest (ADZ) - Der Hohe Magistraturrat (CSM), das Selbstverwaltungsorgan der rumänischen Justiz, hat sich am Donnerstag überraschend gegen ein Verbot der Knastliteratur ausgesprochen. Nach einer teils hitzigen Debatte stimmten letztlich neun CSM-Mitglieder gegen den Vorschlag von Justizministerin Raluca Prună, den Gesetzesartikel betreffend die Reduzierung des Strafmaßes um jeweils 30 Tage pro verfasstem Werk per Eilerlass außer Kraft zu setzen, und lediglich acht dafür.
Nach Angaben von CSM-Präsident Mircea Aron hätte das Gremium eine Verschärfung des Gesetzes der Außerkraftsetzung eines Artikels vorgezogen.
Allerdings ist der Standpunkt des CSM für die Justizministerin nicht bindend, sondern bloß „konsultativ“. Entsprechend stellte Prună noch während der Sitzung klar, dass sie von einem Eilerlass nicht absehen werde, da das Phänomen der Knastliteratur völlig „außer Kontrolle“ geraten sei. Die Justizministerin erläuterte, dass den Gefängnisleitungen Ende letzten Jahres 43 Anträge für „das Verfassen von wissenschaftlichen Werken“ vorgelegen hatten, wenige Tage nach Silvester seien es bereits 103 gewesen. Prună verwies zudem darauf, dass die geltenden Regelungen diskriminieren – bei körperlicher Arbeit gebe es einen Tag Strafverkürzung für vier Arbeitstage, während für geistige Arbeit, bestehend aus „ein paar bekritzelten Bogen Papier“, die Strafe um 30 Tage verkürzt werde.