Straßburg/Bukarest (ADZ) – Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag Rumäniens Antrag auf außerordentliche Neuverhandlung in der Causa Buhuceanu, Ciobotaru und weiteren 20 Familien zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare zurückgewiesen. Somit bleibt das bereits am 23. Mai erteilte EGMR-Urteil endgültig und Rumänien muss eine juristische Form der Anerkennung und des Schutzes gleichgeschlechtlicher Paare nach dem EGMR-Standard ausarbeiten. Diese muss nicht zwangsläufig die Form einer Ehe haben, auch eine staatlich anerkannte eingetragene Partnerschaft ist möglich.
In der Begründung des Neuverhandlungsantrags argumentierte Rumänien mit „der Komplexität und den tiefgreifenden Auswirkungen auf das rumänische Recht, auf die Funktionsweise der Verwaltungsmechanismen und auf die Gesellschaft im Allgemeinen“, erklärte das Rumänische Ministerium für europäische Angelegenheiten für profit.ro.