Bukarest (ADZ) – Gleichgeschlechtliche Ehepartner müssen bei Fragen des Aufenthalts in Rumänien künftig als Ehegatten anerkannt werden. Dieses wegweisende Urteil fällte am Mittwoch das Verfassungsgericht nach mehr als zweijährigen Beratungen. Allerdings muss mindestens ein Ehepartner die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslands besitzen. Die Bukarester Verfassungshüter folgten damit dem Europäischen Gerichtshof , der im Juni ähnlich geurteilt hatte.
Die Entscheidung bedeutet jedoch keine weitere Gleichstellung: „Die angefochtenen (Gesetzes) Texte sind rechtskonform, solange sie nicht die Aufenthaltsfreiheit berühren“, erläuterte Valer Dorneanu, Präsident des Verfassungsgerichts. Geklagt hatten ein in Belgien lebender rumänischer Staatsbürger und sein US-amerikanischer Ehegatte. Diese wollten ihre Ehe auch in Rumänien anerkennen lassen.