Bukarest (ADZ) - Der Chef der Antimafiastaatsanwaltschaft DIICOT, Daniel Horodniceanu, warnt vor der drohenden Einstellung von insgesamt 4770 Ermittlungsverfahren seiner Behörde, sollte die von der Parlamentsmehrheit angestrebte Novelle der Strafprozessordnung tatsächlich in Kraft treten.
Die an Art. 305, Abs. 11 vorgenommenen Änderungen, die vorsehen, dass strafrechtliche Ermittlungen nach einem Jahr eingestellt werden müssen, wenn in diesem Zeitraum keine Anklage erhoben wird, würden seiner Behörde einen schweren Schlag versetzen und zur sofortigen Einstellung von 4770 Verfahren führen, da Ermittlungen gegen das organisierte Verbrechen oft langwierig sind und in vielen Fällen binnen eines Jahres keine ausreichenden Beweise gegen einen Verdächtigen und damit für eine Anklageerhebung gefunden werden könnten, so Horodniceanu.
In der Rechtspraxis gebe es zahllose Fälle von Autoren schwerwiegender Straftaten – Mord, Vergewaltigung u. a. –, die nicht binnen weniger Monate, sondern erst nach Jahren identifiziert und angeklagt werden konnten, der Staat verweigere den Opfern damit das Recht auf eine gerechte Bestrafung der Täter, fügte der DIICOT-Chef hinzu.