Bukarest (ADZ) - Seit Samstag ist eine Verordnung der Veterinärbehörde (ANSVSA) in Kraft, laut welcher Hundebesitzer ihre Vierbeiner mit Identifikationsmikrochips versehen und bei einem Tierarzt registrieren lassen müssen.
Wie ANSVSA-Präsident Vladimir Mănăstireanu am Freitag in einer Pressekonferenz bekanntgab, müssen neu geborene Tiere innerhalb von 90 Tagen bzw. vor Verkauf, Schenkung oder vor Ausführung in den öffentlichen Raum identifiziert und registriert werden. Bei Hunden, die bereits über 90 Tage alt sind, muss dies vor dem 1. Januar 2015 bzw. vor Verkauf, Schenkung oder vor Ausführung in den öffentlichen Raum geschehen.
Bei Zuwiderhandlung drohen Strafen von 2000 bis 5000 Lei. Ebenfalls bis zum 1. Januar 2015 müssen Hunde aus Mischrassen sterilisiert werden – hier drohen den Besitzern Strafen zwischen 5000 und 10.000 Lei.
Die Daten, mit denen die Haustiere im Hunderegister (RECS) eingetragen werden, können über das Webportal www.rompetid.ro überprüft werden.