Bukarest (ADZ) - Mit seiner Grundsatzentscheidung zur Auslegung von Urteilen des Verfassungsgerichts in strafrechtlichen Verjährungsfragen hat der Oberste Gerichtshof ICCJ am Dienstag für Klarheit – aber auch massiv für Schlagzeilen – gesorgt.
Die höchste ordentliche Instanz stellte fest, dass zwischen zwei Urteilen von 2018 bzw. 2022 zur Verfassungswidrigkeit der Vorschriften zur Unterbrechung der Verjährungsfristen ein Rechtsvakuum geherrscht habe und dies als günstigeres materielles Strafrecht im Sinne der Angeklagten auszulegen sei. Als Folge der verbindlichen Grundsatzentscheidung wären Gerichte und Staatsanwaltschaften nun gezwungen, eine große Anzahl von Verfahren einzustellen, da die Straftaten inzwischen verjährt sind, kommentierten Juristen die neue Sachlage.
Auch manche Prominente könnten ihre Anklagen loswerden. So würden beispielsweise laufende Korruptionsverfahren gegen die frühere Tourismusministerin Elena Udrea eingestellt werden – allerdings würde sie ihre sechsjährige Gefängnisstrafe, zu der sie rechtskräftig verurteilt wurde, offenbar weiter verbüßen müssen. Im betreffenden Verfahren spielten Verjährungsfragen keine Rolle.