Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat Dienstag als federführend mit 203 Stimmen ein Gesetz gebilligt, wonach in den medizinischen Einheiten Fachpersonal angestellt werden soll, das die Sprache der nationalen Minderheiten beherrscht. Es handelt sich um Ergänzungen zum Gesetz Nr. 95/2006 über die Reform im Gesundheitswesen und zum Gesetz Nr. 292/2011 über den Sozialbeistand. Die neuen Regelungen sehen vor, dass in Gegenden, wo die Angehörigen einer nationalen Minderheit mehr als 20 Prozent der Bevölkerung ausmachen, oder in Ortschaften, wo ihre Zahl mehr als 5000 beträgt, ärztliche Hilfe in ihrer Muttersprache erfolgen soll. Die Angestellten müssen auch alle anderen Bestimmungen erfüllen.