Bukarest (ADZ/Mediafax) - Die Abgeordnetenkammer hat mit 187 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen das Gesetz zur Verarbeitung personenbezogener Daten verabschiedet. Es soll von Präsident Klaus Johannis gegengezeichnet werden. Das Gesetz sieht vor, dass für polizeiliche Ermittlungen auf personenbezogene Daten zugegriffen werden kann, etwa auf E-Mails und andere persönliche Spuren im Internet. Spätestens nach drei Jahren müssen die Behörden diese von ihnen gespeicherten Daten löschen. Voraussetzung für die Verwendung der Daten ist ein richterlicher Beschluss. Kritiker sehen in der Regelung eine Verletzung des Datenschutzes.