Bukarest (ADZ) - Rund 3300 sogenannte Wahlexperten, also in Wahllokalen und Wahlbüros eingesetzte Personen vor allem aus dem juristischen Bereich, haben sich dieses Jahr aus dem einschlägigen Register zurückgezogen. Aus diesem Grunde verfügen die für die Ausrichtung der Wahlen zuständigen Behörden nicht über den Rechtsrahmen und Ressourcen zur Vermeidung von Engpässen im Wahlprozess, besagt die Begründung einer am Donnerstag von der Regierung verabschiedeten Notverordnung, in der Gegenmaßnahmen getroffen werden, damit die Parlamentswahlen am 1. Dezember sowie die Präsidialwahlen am 24. November und 8. Dezember reibungslos ablaufen. Demnach sollen beispielswiese die Teams, die bei den Präsidialwahlen eingesetzt werden, auch für die Parlamentswahlen zuständig sein. Die Zentrale Wahlbehörde AEP soll zudem in jeder Kommune eine Reserve von 25 Prozent der den Wahllokalen zugeteilten Dateneingabebeamten bereithalten.
AEP-Chef Toni Greblă stellte zudem klar, dass die Mitarbeiter der Wahllokale auch besser eingeschult werden sollen, um so mehr es bei der Erstellung der Dokumentation bei den Europa- und Kommunalwahlen vom 9. Juni zu Fehlern gekommen war, die in manchen Fällen auch der Müdigkeit und einer zur Arbeit in Wahllokalen nicht immer passenden Atmosphäre zuzuordnen seien. Allerdings habe man bei einigen Mitarbeitern durchaus auch Ignoranz und Unwissen feststellen können. Laut Greblă werden maximal 25.000 Wahlexperten eingeschult.