Bukarest (Mediafax/ADZ) - Zwei Gründe machen das Problem der Rückerstattung der von den Kommunisten verstaatlichten Immobilien wieder besonders aktuell: Die Aufstellung des Staatshaushalts 2013 und der Termin, bis zu dem die Regierung dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) – das ist April 2013 – ein novelliertes Restitutionsgesetz zukommen lassen muss.
Dabei wird zunächst betont, dass das Kabinett Ponta 2 einen anderen Ansatz hat als die Kurzzeitregierung Ungureanu: Diese hatte die Möglichkeit der Rückgabe in natura ausgeschaltet, während die jetzige Regierung so viel wie möglich in natura zurückgeben will. Die Regierung Ungureanu hatte auch festgelegt, dass nur noch 15 Prozent des Werts der verstaatlichten Immobilien als Entschädigung bezahlt werden.
Dies hält Premier Victor Ponta für eine Diskriminierung, da bisher der volle Wert bezahlt wurde. Die Geldentschädigung soll auf mehrere Jahre gestaffelt werden.
Der Staat habe bisher vier Milliarden Euro an Entschädigungen bezahlt. Gegenwärtig würden Anträge für weitere acht Milliarden Euro vorliegen. Der Premier will die Nationale Rückerstattungsbehörde beauftragen, die Liste der bisher entschädigten Eigentümer zu veröffentlichen. Der Premier ist der Meinung, dass viele Alteigentümer ihre strittigen Eigentumsrechte verkauft haben und die neuen Inhaber für die Entschädigung besteuert werden müssten.