Bukarest (Mediafax/ADZ) – Die Eilverordnung, die schon auf der ersten Sitzung des Kabinetts Ponta 2 am vorigen Freitag nach der Vereidigung gebilligt wurde, sieht wichtige Veränderungen in der Regierungsstruktur vor. So wird der Premier durch seine Kanzlei zehn Institutionen direkt koordinieren. Das sind u. a. das Staatssekretariat für Glaubensgemeinschaften (das bisher zum Kulturministerium gehörte), die Behörde für die öffentlichen Ankäufe (ANRMAP), die Nationale Agentur für Erzvorkommen, die Nationale Behörde für Rückerstattung des Eigentums.
Zum Generalsekretariat der Regierung (SGG) gehören das Nationale Statistikinstitut, das Nationale Register der staatlichen Geheiminformationen (ORNISS), die Katasteragentur, das Departement für interethnische Beziehungen, die Nationale Agentur für Roma. Andere Behörden wurden einzelnen Ministerien unterstellt. Der Regierungserlass legt auch fest, dass die Präfekturen weiterhin durch das Budget des Innenministeriums finanziert werden, sie sind jedoch direkt der Regierung unterstellt und werden vom Premier koordiniert.
Die Generaldirektion für Nachrichten und Inneren Schutz (DGIPI) – bekannt als Geheimdienst Zweiundeinviertel – wird als Departement des Innenministeriums umorganisiert. Sie wird von einem Staatssekretär und zwei Unterstaatssekretären geleitet. Diese werden nicht mehr vom Innenminister ernannt, sondern vom Premier.