Bukarest (ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat am Dienstag ein Gesetz zur Änderung der geltenden Inkompatibilitätsregelungen verabschiedet, sodass Lokalpolitiker – Kreisratschefs, Kreisräte, Bürgermeister – als Vertreter der Lokalverwaltung nun auch Ämter in den Verwaltungsräten oder Vollversammlungen der Aktionäre öffentlicher lokaler Dienstleister halten dürfen.
Damit muss die Integritätsbehörde ANI nach Angaben ihres Chefs Horia Georgescu rund 1200 in den Lokalverwaltungen festgestellte Unvereinbarkeitsfälle ad acta legen, aufatmen können u. a. die amtierenden Bürgermeister von Hermannstadt und Konstanza, Klaus Johannis bzw. Radu Mazăre, die Kreisratschefs Aristotel Căncescu, Mircea Moloţ u. a.
Im Senat war der Gesetzentwurf durchgefallen, im Unterhaus stimmten die Fraktionen der PSD, PP-DD, PC, des UDMR und der Minderheiten indes dafür. Die Liberalen enthielten sich teils der Stimme, während die PDL dagegen stimmte. Das Gesetz könnte in Brüssel für Unmut sorgen, da sich Rumänien bei seinem EU-Beitritt verpflichtet hatte, seine Korruptionsbekämpfungsregelungen nicht anzutasten. Der ANI-Chef bezeichnete das Votum als „neuen schwarzen Dienstag“ – es sei wie im Dezember, als sich die Parlamentarier eine Superimmunität einräumen wollten.
Gegen das umstrittene Gesetz kann Verfassungsbeschwerde eingebracht werden, in Kraft tritt es erst nach Gegenzeichnung durch den Staatschef.