Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Dienstag befunden, dass der Artikel 87 aus dem Gesetz 161/2003 verfassungsgemäß ist. Dieser Artikel, der sich darauf bezieht, dass Kommunalvertreter nicht Mitglieder in Aktionärsversammlungen sein dürfen, hatte dazu gedient, dass die Integritätsbehörde ANI mehrere Prozesse gegen Kommunalvertreter angestrengt hat, auch gegen Klaus Johannis als Bürgermeister von Hermannstadt/Sibiu. Das Verfassungsgericht war vom Bürgermeister der Gemeinde Tuzla angerufen worden.
Der Prozess gegen den gewählten Staatspräsident Klaus Johannis, der am 21. Dezember vor dem Parlament den Eid ablegen und anschließend in Schloss Cotroceni das Amt übernehmen wird, geht also beim Obersten Gericht weiter. Der nächste Termin ist der 14. Januar 2015. Johannis hatte beim Gericht in Karlsburg/Alba Iulia den Prozess gegen ANI gewonnen, doch die Behörde war in Berufung gegangen.
Im Zusammenhang mit der Immunität des Staatspräsidenten ergeben sich in diesem Fall offene Fragen. Nach einem kürzlichen Urteil des Verfassungsgerichts ist diese in der Verfassung festgeschrieben. Im Falle von Traian Băsescu waren Strafprozesse wegen dieser Immunität eingefroren worden. Bei Johannis handelt es sich hingegen um eine verwaltungsrechtliche Sache und darin seien die Bestimmungen unklar, kommentieren Rechtsexperten.