Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Dienstag entschieden, dass die Regierungsverordnung Nr. 91/2013, die sich auf Insolvenzverfahren und die Vorbeugung der Insolvenz bezieht, nicht verfassungsgemäß ist. Der Ombudsmann hatte sich vor drei Wochen ans Verfassungsgericht gewendet. Das Insolvenzgesetz ist am 25. Oktober in Kraft getreten, es wird nach der Veröffentlichung des Urteils des Verfassungsgerichts im Amtsblatt aufgehoben. Die Eilverordnung der Regierung war von der Geschäftswelt vor allem wegen Artikel 81 angegriffen worden, der die Medieninstitutionen, die sich in Insolvenz befinden, verpflichtet, ihre Tätigkeit bis zur Billigung des Plans zur Neustrukturierung einzustellen.
Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Dienstag entschieden, dass die Regierungsverordnung Nr. 91/2013, die sich auf Insolvenzverfahren und die Vorbeugung der Insolvenz bezieht, nicht verfassungsgemäß ist. Der Ombudsmann hatte sich vor drei Wochen ans Verfassungsgericht gewendet. Das Insolvenzgesetz ist am 25. Oktober in Kraft getreten, es wird nach der Veröffentlichung des Urteils des Verfassungsgerichts im Amtsblatt aufgehoben. Die Eilverordnung der Regierung war von der Geschäftswelt vor allem wegen Artikel 81 angegriffen worden, der die Medieninstitutionen, die sich in Insolvenz befinden, verpflichtet, ihre Tätigkeit bis zur Billigung des Plans zur Neustrukturierung einzustellen.