Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht hat die Mitte Mai vom Parlament vorgenommene Ernennung kommissarischer Intendanten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und Hörfunks – Ramona Săseanu bzw. Liviu Popescu – am Donnerstag für nicht verfassungskonform befunden. Das Urteil der Verfassungsrichter, die damit einer Beschwerde der oppositionellen PSD stattgaben, beruht auf Einstimmigkeit. Die Legislative habe gegen das Funktionsgesetz des öffentlichen Fernsehens und Hörfunks verstoßen, das die Ernennung kommissarischer Intendanten nur in Ausnahmesituationen bzw. im Fall der Übergangsperiode zwischen zwei Legislaturperioden vorsieht, so das Verfassungsgericht.
Die Leitung der beiden Anstalten ist damit vorerst in der Schwebe. Regierungschef Florin Cîțu sagte hierzu in einer ersten Reaktion, dass die Koalition bis zur Veröffentlichung der ausführlichen Urteilsbegründung keine weiteren Ernennungen vornehmen werde. Ionuț Moșteanu, Sprecher der Reformpartei USR-PLUS, stellte indes klar, dass die Koalition „Schritt für Schritt das gleiche Verfahren angewendet hat, mit dem die PSD 2017 ihre damaligen Intendanten (Doina Gradea und Georgică Severin) ernannt hat“.