Bukarest (ADZ) - Generalstaatsanwalt Augustin Lazăr hat am Dienstag darauf verwiesen, dass die von der Abgeordnetenkammer verabschiedeten Strafrechtsänderungen „einer Entkriminalisierung des Interessenkonflikts gleichkommen“. Die gebilligten Änderungen der Artikel 301 und 308 des Strafgesetzbuchs würden den Straftatbestand des Interessenkonflikts „sowohl strukturell als auch inhaltlich ändern“, de facto werde dieser entkriminalisiert.
Allein die Neudefinition des Interessenkonflikts („Nutzung des Amts zur Begünstigung von Personen“) schränke den bisherigen Straftatbestand erheblich ein, schrieb Lazăr bei Facebook, dabei auf die direkten Konsequenzen dieser Verwässerung hinweisend: Gegenwärtig würden die Staatsanwälte im Land in insgesamt 594 Fällen wegen Verdachts auf Interessenkonflikt ermitteln – in rund einem Viertel der Fälle, nämlich 128, müssten die Ermittlungen nun eingestellt werden. Der Generalstaatsanwalt hob weiters hervor, dass die verabschiedeten Änderungen der Art. 301 und 308 des Strafgesetzbuchs „weder im Interesse der rumänischen Gesellschaft sind“ noch der rumänischen Rechtsprechung, insbesondere jener der Höchstinstanz, Rechnung tragen.