Bukarest (ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat am Donnerstag Verfassungsbeschwerde gegen ein am 16. Mai verabschiedetes Gesetz eingelegt. Dieses sieht zum einen eine dreijährige Verjährungsfrist für öffentliche Amtsträger vor, die eines mit ihrem Mandat unvereinbaren Vergehens überführt werden. Zum anderen soll es Bürgermeistern und Ortsvertretern gestatten, geschäftlich tätig zu werden, sofern dies nicht ihrem Mandat zuwiderläuft. Cătălin Rădulescu (PSD), mittlerweile ohne Rückendeckung seines Kreisverbandes Argeș, hatte sich als Initiator der Unterstützung von 100 Abgeordneten versichert.