Bukarest (Mediafax/ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat vor dem Verfassungsgericht Einspruch gegen Änderungen am Gesetz 161/2003 eingelegt, welche Mandatsträgern geschäftliche Tätigkeiten gestatten sollen. Diese Änderungen waren am 27. November vorigen Jahres vom Senat abgelehnt worden; die Abgeordnetenkammer stimmte dem vom UDMR initiierten Vorhaben jedoch am 20. Dezember zu. Dies stelle die Verfassungsmäßigkeit in Frage, so Johannis. Zudem würde eine künftige Vereinbarkeit von Amt und Geschäftstätigkeit das in Artikel 1 der Verfassung verankerte Rechtsstaatsprinzip sowie die Integritätsstandards infrage stellen.