Bukarest (Mediafax/ADZ) - Seit einem Dringlichkeitserlass vom Mai 2017 ist der Staatspräsident nicht mehr berechtigt, die Leitung der Nationalen Verwaltungs- und Regelungsbehörde im Kommunikationssektor (ANCOM) mitzubestimmen. Dieser Erlass wurde am 27. Dezember von beiden Parlamentskammern bestätigt. Gegen diesen Beschluss hat Staatspräsident Klaus Johannis am Montag nun Verfassungsbeschwerde eingelegt. Laut Einspruchsbegründung habe keine „außerordentliche Situation“ bestanden, die den Dringlichkeitserlass seinerzeit gerechtfertigt hätte. Die ANCOM leitet seit November 2017 Ex-Premier Sorin Grindeanu.