Bukarest (ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat am Freitag beim Verfassungsgericht erneut Beschwerde gegen das überarbeitete Verwaltungsrecht eingelegt. Kreisratspräsidenten oder Bürgermeister sollen künftig befugt sein, neue Mandatsträger zu ernennen, wenn ein Abgeordneter sein Mandat nicht mehr ausüben könne. Gemeinde- und Kreisrat werden direkt gewählt; dessen Mitglieder bestimmen den Bürgermeister, beziehungsweise den Kreisratsvorsitzenden. Johannis’ Hauptkritikpunkt: Diese nehmen eine exekutive Funktion wahr und können daher keine Mandatsträger der Orts- und Kreisparlamente ernennen.