Bukarest (ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat am Mittwoch Verfassungsbeschwerde gegen die Änderungen in einem im November 2017 verabschiedeten Gesundheitsgesetz eingelegt. Diese sehen vor, dass bei einer Übertragung von Dienstleistungen im Gesundheitssektor an einen neuen Anbieter dieser die bestehenden Zulassungen und Betriebsgenehmigungen vom früheren Anbieter übernehmen kann. Hauptbeschwerdepunkt des Präsidenten sind Abänderungen, die das Parlament in der Zwischenzeit vorgenommen habe – der ursprüngliche Gesetzentwurf zur Gegenzeichnung und dessen jetzige Variante würden nun voneinander abweichen.