Bukarest (ADZ) - Präsident Klaus Johannis hat dem Parlament das Gesetz über die Gründung der Sonderermittlungsbehörde für Justizstraftaten (SIIJ) mit der Bitte um Überprüfung zurückgeschickt. Das Staatsoberhaupt erinnerte an die scharfe Kritik, die von der EU-, der Venedig-Kommission sowie der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) in Bezug auf die Einrichtung besagter Behörde geäußert worden war. Durch den EU-Beitritt sei Rumänien dazu verpflichtet, Empfehlungen der EU wahrzunehmen, so Johannis.