Bukarest (Mediafax/ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat zwei Gesetze nicht gegengezeichnet, sondern ans Parlament zur erneuten Prüfung zurückgeschickt. Das eine ist das Forstgesetzbuch, in seiner neuen Form behindere es die Tätigkeit der Wirtschaftsträger und schaffe auch Voraussetzungen für deren diskriminierende Behandlung, heißt es in der Begründung. Als zweites hat der Präsident das Gesetz über die Jagd und den Schutz des Wildbestands abgewiesen. Die neue Fassung verstoße gegen in der Verfassung verankerte Grundrechte, wie das Eigentumsrecht, außerdem beeinträchtige sie den Artenschutz. Damit zieht der Präsident zahlreiche Eingaben der Umweltschützer in Betracht.