Bukarest (ADZ) – Die EU-Kommission hat sich am Mittwoch in einer ersten Reaktion „tief besorgt“ wegen der von der Regierung Dăncilă per Eilerlass verfügten Änderungen der drei wesentlichen Justizgesetze gezeigt und bekanntgegeben, deswegen „Erklärungen“ von der rumänischen Exekutive einfordern zu wollen.
Die EU-Kommission sei „tief besorgt wegen der jüngsten rechtsstaatlichen Entwicklungen“ in Rumänien; der Eilerlass der Regierung zur Änderung der Justizgesetze sei „ohne jegliche Konsultationen mit dem Justizsystem und dessen Interessenvertretern vorgenommen“ worden und scheine daher „in eklatantem Widerspruch zu den Empfehlungen der EU-Kommission im Rahmen ihres Kooperations- und Kontrollmechanismus (CVM)“ zu stehen, sagte ein Kommissionssprecher.
Generalstaatsanwaltschaft, Antikorruptionsbehörde DNA und Antimafiastaatsanwaltschaft DIICOT stellten derweil am Mittwoch klar, dass der unter Federführung von Justizminister Tudorel Toader erarbeitete Eilerlass die „in der Verfassung verankerte institutionelle Architektur“ der Staatsanwaltschaften des Landes ändere und letztere de facto daran hindere, ihre „verfassungsmäßigen Befugnisse“ wahrzunehmen.