Bukarest (ADZ) - Justizminister Tudorel Toader hat am Wochenende auf die Mitteilung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland über die Bestrafung des Amtsmissbrauchs im deutschen Strafrecht reagiert und erklärt, dass der deutsche Gesetzgeber eine solche Straftat nicht direkt vorgesehen hat. Das deutsche Strafgesetzbuch sehe eine solche Straftat nicht vor, der Umstand, dass der Täter verbeamtet sei, wirke bei zahlreichen Straftaten erschwerend. Ähnlich sei es auch im rumänischen Recht, schrieb Toader bei Facebook.
Nachdem der rumänische Justizminister gesagt hatte, dass der Straftatbestand des Amtsmissbrauchs in einigen Rechtssystemen, wie dem deutschen, nicht existiere, teilte die Deutsche Botschaft mit, dass eine solche Tat durch mehrere Gesetze geahndet wird, zum Beispiel im Steuer- und Verwaltungsrecht, aber auch im Strafrecht. Es gebe Geld- und Freiheitsstrafen.