Bukarest (Mediafax/ADZ) - Justizministerin Mona Pivniceru teilte mit, dass die Ernennung der beiden Chefermittler – Generalstaatsanwalt und DNA-Chef – auf einer breiteren Grundlage erfolgen soll. Zu diesem Zweck werde sie bei der Auswahl der Kandidaten mit den Generalversammlungen in den beiden Behörden und ihren Leitungsräten zusammenarbeiten. Kompetente Staatsanwälte sollen sich bereit erklären, für die beiden Ämter zu kandidieren. Auf die Frage, ob die neuen Staatsanwälte bis zum Auslaufen des interimistischen Mandats von Daniel Morar ernannt werden, antwortete die Ministerin, dass das Verfahren nicht davon abhänge, ob ein Posten von einer Person besetzt ist oder nicht.