Bukarest (ADZ) - Der Justizrat (CSM) hat die Novellierungsvorlage der drei wesentlichen Justizgesetze (Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, Gerichtsverfassung und Justizratsgesetz) am Wochenende mehrheitlich abgesegnet – insgesamt 13 CSM-Mitglieder stimmten für die unter Federführung von Justizminister Cătălin Predoiu (PNL) erarbeitete Vorlage, bloß sechs dagegen. Nur wenige Tage davor waren die wichtigsten reformorierten Richter- und Staatsanwälte-Verbände des Landes Sturm gegen Predoius Vorlage gelaufen und hatten wegen ihrer schwerwiegenden Mankos sogar einen offenen Brief an die EU-Kommission gerichtet. Rechtspfleger und -experten beanstanden vor allem, dass Predoius Gesetzentwurf keine einzige der von der EU-Kommission in ihren jüngsten CVM-Berichten enthaltenen Empfehlungen umsetzt und de facto den Großteil der noch in Zeiten des vorbestraften Ex-PSD-Chefs Liviu Dragnea verabschiedeten Rückschritte beibehält. Zudem wird dem Justizminister eine vorsätzliche Täuschung der EU-Kommission vorgeworfen – er habe ihr eine geschönte Vorlage unterbreitet, während hierzulande eine ganz andere Fassung zur Debatte stehe, so der Tenor.
Predoiu selbst hatte vor der Abstimmung im CSM salbungsvoll hervorgehoben, dass seine Vorlage „die volle Zustimmung der Regierungskoalition bestehend aus PSD, PNL und UDMR hat“ und einen „möglichen Ausgangspunkt für die Modernisierung des Justizsystems und Festigung seiner Unabhängigkeit“ darstellen würde.
Die Verabschiedung der Novelle der drei wesentlichen Justizgesetze gehört bekanntlich zu den Meilensteinen des Nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplans (PNRR); ohne sie dürfte zudem auch der von Rumänien angestrebte Beitritt zum grenzkontrollfreien Schengenraum kaum denkbar sein.