Bukarest (ADZ) - Nach der Abgeordnetenkammer hat am Montag nun auch der Senat die infolge der Urteile des Verfassungsgerichts abermals geänderten drei wesentlichen Justizgesetze verabschiedet. Bis zu ihrer Unterzeichnung durch das Staatsoberhaupt dürfte es allerdings noch etwas dauern, da die Opposition ankündigte, auch diese Fassung der Gesetze beim Verfassungsgerichtshof anfechten zu wollen.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören u. a. erheblich eingeschränkte Befugnisse des Staatspräsidenten im Ernennungs- und Abberufungsverfahren leitender hoher Richter sowie Staatsanwälte: So wurde der Staatschef aus dem Ernennungsverfahren der Leitung des Obersten Gerichts gänzlich ausgeklammert, während er im Fall leitender Staatsanwälte sein Veto lediglich einmal einlegen darf.
Wie schon Ende letzten Jahres boxte die PSD-ALDE-UDMR-Koalition ihre Änderungen auch diesmal im Eilverfahren durch: So zog es das Parlament vor, das Fazit der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) zu besagten Gesetzesänderungen nicht abzuwarten, obwohl der GRECO-Bericht zu deren Auswirkungen auf Justiz, Rechtsstaat und Korruptionsbekämpfung kommende Woche veröffentlicht werden soll.