Bukarest (ADZ) – Das Justizministerium hat am Donnerstag die Debatten zum Thema der jüngst von den Verfassungshütern ausdrücklich geforderten Schadensschwelle bei Amtsmissbrauch losgetreten, unter der besagter Straftatbestand künftig nicht mehr straf-, sondern lediglich verwaltungsrechtlich geahndet werden soll. Gegen besagte Schwelle waren Januar/Februar bekanntlich Hunderttausende Menschen auf die Straße gegangen, auch der inzwischen interimistische Justizminister Tudorel Toader hatte sie bis zum überraschenden Urteil des Verfassungsgerichts (VG) wiederholt ausgeschlossen. Nach Angaben des Justizressorts soll das Thema zunächst am 28. Juni mit Vertretern der Zivilgesellschaft und Wirtschaft debattiert werden, am 3. Juli steht sodann eine weitere Debatte an – diesmal mit Rechtsexperten, Magistraten und Vertretern von Magistratenverbänden. Das Verfassungsgericht gab außerdem am Donnerstag der Verfassungsbeschwerde eines des versuchten Amtsmissbrauchs angeklagten Bürgermeisters, der letztlich einen Freispruch erzielt hatte, nach und kassierte Artikel 15 des Gesetzes 78/2000 betreffend den versuchten Amtsmissbrauch.