Bukarest (ADZ) - Premierminister Ludovic Orban hat am Wochenende angekündigt, dass seine Regierung die Verantwortung für mehrere Gesetzespakete übernehmen will, sodass zum einen ein Haushaltsgesetz für 2020 bis Ende 2019 verabschiedet werden kann, zum anderen einige Bestimmungen der Gesetze zur Reform des Justizwesens nicht, wie vorgesehen, mit Jahresbeginn in Kraft treten, sondern erst später.
Laut Orban müsse vor Verabschiedung des Haushaltsgesetzes ein anderes Gesetz in Kraft treten, nämlich eines über die Haushaltsverantwortung und die Budget-obergrenzen, das vom Verfassungsgericht gefordert werde. Im Justizwesen gilt es, die Vorschriften, die den Richtern und Staatsanwälten die Frühverrentung erlauben, die dreiköpfige Spruchkörper in der Berufung vorsehen und die Richterausbildung auf vier Jahre ausdehnen, vorläufig außer Kraft zu lassen, da das Gerichtswesen darauf nicht vorbereitet ist. Es drohe ein Kollaps der Justiz, da gegenwärtig sehr viele Richter und Staatsanwälte in Rente gehen und an vielen Instanzen Personalmangel herrscht.
Auch die berühmte Eilverordnung Nr. 114 der Vorgängerregierung wolle man demnächst aufheben.