Kartellamt lässt Forstgesetz in Brüssel prüfen

Unterhaus-Ausschüsse schmettern Johannis’ Einwände ab

Bukarest (ADZ) - Die Ausschüsse für Recht, Agrarwirtschaft und Umwelt der Abgeordnetenkammer haben am Dienstag das Ansuchen von Staatschef Klaus Johannis bezüglich einer Prüfung des bereits verabschiedeten Forstwirtschaftsgesetzes mehrheitlich abgelehnt.

Johannis hatte u. a. auf einen Artikel verwiesen, der darauf abzielt, Monopolstellungen in der heimischen Holzindustrie durch die Einführung einer 30-Prozent-Marke zu brechen – laut neuer Regelung soll ein Unternehmen nämlich nur 30 Prozent einer bestimmten Holzsorte verarbeiten dürfen, was Präsidentschaft und auch Kartellamt als möglicherweise gefährdend für den freien Wettbewerb sahen. Kartellamtschef Bogdan Chiriţoiu zeigte auf, diesbezüglich bereits bei der EU-Kommission um einen Standpunkt angesucht zu haben – er sehe sich in der Pflicht sicherzustellen, dass die 30-Prozent-Marke nicht gegen EU-Recht und -Abkommen verstoße, so Chiriţoiu.

Die zu den Ausschussdebatten geladenen Umweltschutzorganisationen kamen letztlich nicht zu Wort, um ihre eigenen Einwände vorzubringen, was die erbosten Vertreter der Zivilgesellschaft dazu veranlasste, den Abgeordneten neue Straßenproteste in Aussicht zu stellen. Das von der Linksmehrheit eingebrachte neue Forstwirtschaftsgesetz war vom Staatschef Ende März ans Parlament mit der Bitte um Prüfung zurückgeschickt worden und wird wohl demnächst vom Parlament endgültig verabschiedet.