Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Dienstag den Verfassungsklagen der beiden Oppositionsparteien USR und „Macht der Rechten“ gegen das neue Liegenschaftskatastergesetz stattgegeben und letzteres für nicht verfassungskonform befunden. Beide Parteien hatten u.a. beanstandet, dass das Gesetz „Bürgermeistern und der politischen Klientel neue Instrumente“ zur Verfügung stellt, um Eigentumsrechte de facto zu verwässern – Liegenschaften würden Gefahr laufen, verkleinert zu werden.