Bukarest (ADZ) - Gegen den seit einer Woche untergetauchten Geschäftsmann und Ex-Abgeordneten Sebastian Ghiţă wurde am Dienstag kein Haftbefehl erlassen. Der Oberste Gerichtshof hat ein diesbezügliches Ansuchen der Antikorruptionsbehörde DNA abgelehnt. Laut einem der Anwälte von Ghiţă soll das Ansuchen von den Staatsanwälten allerdings nur mündlich formuliert worden sein. Außerdem sei gegen Ghiţă im Fall „Tony Blair“, in dessen Zusammenhang er am 21. Dezember einer Vorladung nicht nachgekommen ist, keine Präventivmaßnahme in Kraft. Die DNA Ploieşti hatte vergangene Woche gegen Ghiţă einen Vorführungsbefehl erlassen.