Bukarest (ADZ) - Der rumänische Staat hat laut übereinstimmenden Medienberichten gegen seine Verurteilung durch einen Senat des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren Beschwerde bei der Großen Kammer eingelegt.
Der Gerichtshof hatte im Mai einer Beschwerde von 20 gleichgeschlechtlichen Familien in Rumänien und des Vereins Accept stattgegeben und anerkannt, dass Rumänien im Kern keinen Rahmen für ein Rechtsinstitut geschaffen habe, das homosexuellen Partnern Rechtsschutz bietet und so ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzte. Der rumänische Staat hatte vor Gericht argumentiert, dass die Gesellschaft laut Umfragen gleichgeschlechtliche Verbindungen mehrheitlich desavouiere.
Der Vorsitzende des Antidiskriminierungsrechtes, Csaba Asztalos, bewertete zum damaligen Zeitpunkt die Entscheidung der Straßburger Richter als „nicht überraschend“.
Auf die Verkündung des Urteils reagierte besonders die Orthodoxe Kirche extrem kritisch. Sie lehnte das Rechtsinstitut der eingetragenen Partnerschaft ab, da sie das Zusammenleben außerhalb der Ehe rechtlich verankere.