Bukarest (ADZ) - Das Bukarester Berufungsgericht hat am Freitag, dem 14. Dezember, den Auslieferungsantrag des türkischen Außenministeriums für den Journalisten Kamil Demirkaya abgelehnt. Das Urteil ist nicht endgültig, es kann noch angefochten werden.
Der türkische Journalist, der „Zaman România“, eine rumänischsprachige Zeitung mit kritischer Einstellung gegen das Erdogan-Regime, leitet, wurde am Mittwoch aus seiner Wohnung aufgrund eines in Ankara erlassenen Haftbefehls gegen ihn festgenommen. Gemäß „Zaman România“ soll seine Inhaftierung vom Präsidenten Erdogan verordnet worden sein.
Der Journalist erklärte am Donnerstag, er würde im Falle einer Auslieferung in die Türkei gewiss verhaftet und gefoltert werden. Demirkaya ist zwar von der türkischen Staatsanwaltschaft wegen seiner vermutlichen Zugehörigkeit zur Gülen-Bewegung angezeigt worden, aber ein endgültiges Urteil ist nicht ausgesprochen.