Bukarest (Mediafax/ADZ) - Nachdem das Verfassungsgericht eine Eingabe kürzlich damit beschieden hatte, dass allein das Parlament über die Abhaltung der Bürgermeisterwahlen in einem oder zwei Wahlgängen zu entscheiden habe, versuchte die Opposition, die erneute Aktivierung des Ausschusses für Wahlrecht zu erreichen, den es 2015 gegeben hat. Die Ständigen Büros der beiden Kammern stimmten dem Vorschlag jedoch nicht zu. Somit kommt das Thema der zwei Wahlgänge gar nicht auf die Tagesordnung. Dabei hatte sich die PNL 2015 für einen einzigen Wahlgang stark gemacht und jetzt bedauert sie das.