Hermannstadt (ADZ) – Das zuständige Gericht hat den Antrag des rumänischen Staates auf einen dinglichen Arrest auf Vermögenswerte der Familie des früheren Präsidenten Klaus Johannis abgewiesen. Die Steuerbehörde ANAF wollte mit einer solchen Maßnahme einen möglichen Schadenersatzanspruch gegen den Ex-Staatschef sichern. Der Staat fordert von der Familie Johannis Entschädigungen für die Nutzungsausfälle an der Hälfte eines Hauses im Zentrum von Hermannstadt. Laut ANAF habe die Familie Johannis eine freiwillige Zahlung abgelehnt, weswegen die Behörde bei Gericht zusätzliche Sicherungsmaßnahmen beantragte, um Ansprüche des Staates abzusichern. Das Ehepaar Johannis soll über einen Zeitraum von 16 Jahren unrechtmäßig fast eine Million Euro aus der Vermietung von Geschäftsräumen eingenommen haben. Das Objekt, das von 1999 bis 2016 in ihrem Besitz war, wurde ihnen schließlich 2016 rechtskräftig aberkannt; danach folgte ein jahrelanger Streit um die Eintragung des Staates als Eigentümer.





