Bukarest (ADZ) – Das Oberste Gericht (OG) hat am Donnerstag die von der Anklage gegen die erstinstanzlich zu acht Jahren Haft verurteilte frühere Entwicklungs- und Tourismusministerin Elena Udrea (Ex-PMP, Ex-PDL) geforderten Präventivmaßnahmen abgelehnt. Die Antikorruptionsbehörde DNA hatte Polizeiaufsicht und ein Ausreiseverbot beantragt, da die Ex-Politikerin sich bekanntlich 2018 wenige Monate vor einem rechtskräftigen Urteil in einem weiteren vor Gericht anhängigen Korruptionsverfahren nach Costa Rica abgesetzt hatte und erst 2019 zurückgekehrt war, nachdem das Verfassungsgericht de facto eine Neuverhandlung zahlreicher Korruptionsverfahren angeordnet hatte.
Udrea, die bei der Gerichtsverhandlung vom Donnerstag einen Ausschluss der Presse beantragt hatte, steht es nunmehr frei, nach Belieben auszureisen. Die 47-Jährige war Anfang März vom Landgericht Bukarest in der Causa der illegalen Finanzierung von Traian Băsescus Präsidentschaftswahlkampf aus dem Jahr 2009 wegen Anstiftung zu Bestechungsannahme und Geldwäsche zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, sowohl Udrea als auch Anklage können dagegen Berufung einlegen.