Keine Strafverfolgung gegen Roberta Anastase

Bukarest (ADZ) - Die Generalstaatsanwaltschaft hat entschieden, dass gegen die Vorsitzende der Abgeordnetenkammer, Roberta Anastase (PDL), keine Strafverfolgung aufgenommen wird. Die PSD hatte gegen Roberta Anastase und Sever Voinescu geklagt, dass am 15. September 2010 bei der Abstimmung über das Rentengesetz betrogen worden sei.

Voinescu war Schriftführer der Sitzung. Die Generalstaatsanwaltschaft ist zu dem Schluss gelangt, dass es einen derartigen Tatbestand nicht gegeben habe. Im Saal sei die nötige Mehrheit vorhanden gewesen und die Stimmen habe man richtig gezählt. Dem hält die PSD auch jetzt entgegen, dass es im Saal bloß 80 - 90 Abgeordnete gegeben habe, und nicht 170, wie Voinescu mitgeteilt hatte.