Keine Strafverfolgung gegen Victor Ponta wegen Teilwahlen

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Oberste Gericht (ICCJ) hat Donnerstag verfügt, dass gegen Premier Victor Ponta keine Strafverfolgung aufgenommen wird, weil er in Klausenburg/Cluj-Napoca keine Teilwahlen organisiert habe, nachdem der Posten des Kreisratschefs vakant geworden war. Die PNL-Organisation Klausenburg hatte gegen Victor Ponta wegen Amtsmissbrauchs geklagt und beim Appellationsgericht zunächst Recht bekommen. Die Staatsanwälte hatten jedoch verfügt, dass keine Strafverfolgung gegen den Premier aufgenommen wird. Diese Entscheidung hatte die PNL beim Obersten Gericht angefochten. das nun zu Gunsten Pontas entschied. Dieser kommentierte dazu, dass die Liberalen die Justiz lieber nicht in politische Dispute verwickeln sollten.