Keine vorzeitige Entlassung für Schwerkriminelle

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Bukarest (ADZ) - Das Plenum der Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch einstimmig ein Gesetz angenommen, das die vorzeitige Freilassung auf Bewährung für Verurteilte wegen Mord, Totschlag, Vergewaltigung, sexueller Ausbeutung Minderjähriger, Raub, Piraterie oder Raub und Piraterie mit Todesfolge des Opfers, Nutzung der Dienste eines Opfers von Ausbeutung sowie Ausbeutung zum Betteln nicht mehr erlaubt. Der Gesetzesvorschlag wurde vom Senat stillschweigend durchgewinkt, die Abstimmung der Abgeordnetenkammer ist jedoch entscheidend. Das Gesetz wird nun an Staatspräsident Klaus Johannis zur Ausfertigung weitergeleitet. 

Die Gesetzesänderung erfolgt nur wenige Tage nach dem schrecklichen Vorfall im Landkreis Mehedinți, in dem ein wegen fünffachen Mordes zu 90 Jahren Haft verurteilter Mann, der letztes Jahr auf Bewährung vorzeitig freigelassen worden war, ein 17-jähriges Mädchen bei lebendigem Leib mit Benzin übergossen und angezündet hatte.