Bukarest (ADZ) - Die Rumänische Orthodoxe Kirche (BOR) läuft Sturm gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte einer Beschwerde von 20 gleichgeschlechtlichen Familien in Rumänien und des Vereins Accept stattgegeben. Im Kern habe Rumänien keinen Rahmen für ein Rechtsinstitut geschaffen, das solchen Partnern Rechtsschutz bietet, somit werde ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Der Vorsitzende des Antidiskriminierungsrechtes, Csaba Asztalos, bewertete die Entscheidung der Straßburger Richter als „nicht überraschend“ – Rumänien müsse wohl einen solchen Rechtsrahmen verabschieden.
Die Kirche lehne die eingetragene Partnerschaft ab, da sie das Zusammenleben außerhalb der Ehe rechtlich verankere. Überall dort, wo eingetragene Partnerschaften zugelassen wurden, seien sie ein erster Vorläufer der gleichgeschlechtlichen Ehe gewesen und zudem sei sie ein Eheersatz, der die spirituelle und moralische Ordnung der Gesellschaft zerstöre, behauptet das Patriarchat der BOR.
Der rumänische Staat hatte vor Gericht argumentiert, dass die Gesellschaft laut Umfragen gleichgeschlechtliche Verbindungen mehrheitlich desavouiere.